Überblick über meine Tätigkeit

Nachfolgend habe ich für Sie einen Auszug aus meinem Tätigkeitsbereich zusammengestellt.

 

Die Zusammenstellung ist keineswegs abschließend. Alleine das BGB regelt mit seinen §§ 1 - 2385 eine schon fast unerschöpfliche Anzahl an Fallgestaltungen. Dazu kommt noch eine größe Zahl von Nebengesetzen, aus den sich Rechte und Pflichten ergeben. Sie alle aufzuzählen wäre eine Sisyphusarbeit.

 

Sollten Sie also Ihr konkretes Problem nachfolgend nicht wiederfinden, so heißt dies nicht, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Melden Sie sich. Ich berate Sie gerne, ob Sie mit Ihrem Problem bei mir an der richtigen Stelle sind.