Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge regeln?

Es ist seit jeher das Beürfnis des Menschen, dass nach seinem Tode er nicht einfach aufhört zu existieren, sondern der Nachwelt etwas "hinterläßt". Dies kann vielfältig geschehen, am dauerhaftesten ist jedoch die Weitergabe von materiellen Dingen.

 

Der Gesetzgeber hat für die Vermögensnachfolge im Erbrecht Vorschriften geschaffen. Doch die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, sprich der Gang von Vermögen, entspricht nicht immer dem Willen des Erblassers. Der Gesetzgeber hat daher die Möglichkeiten geschaffen, die Erbfolge abweichend von den gesetzllich vorgegebenen Regelfällen zu gestalten. Die bekannteste Möglichkeit dazu ist das Testament.

 

Die Möglichkeiten der Gestaltung eines Testamentes sind praktisch unendlich. Ich stehe hier gerne für Sie bereit, ein nach Ihren Wünschen gestaltetes Testament zu entwerfen, um im Falle Ihres Todes Ihre Vorstellungen umzusetzen.

Sie möchten noch zu Lebzeiten verfügen?

Vielfach möchte ein potentieller Erblasser nicht erst bis zu seinem Tode warten, bis er über sein Vermögen verfügt. Gerade in steuerlicher Hinsicht empfiehlt es sich oft, noch zu Lebzeiten über das Vermögen zu verfügen und dieses ganz oder in Teilen an Kinder oder sonstige Begünstigte zu übertragen. Andererseits soll in dieser Konstellation natürlich sicher gestellt werden, dass das Vermögen bei dem Empfänger nicht verloren geht.

 

Hier fertige ich für Sie entsprechende Übergabeverträge, mit denen sicher gestellt wird, dass Ihnen das Vermögen oder dessen Ertrag nicht verloren geht.

Sie sind mit einer vermeindlichen Vermögensfolge nicht einverstanden?

Sind Sie potentieller Empfänger einer Vermögensnachfolge, sind aber vom Erblasser nicht gebührend berücksichtigt worden, so überprüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Verfügung. Ich prüfe außerdem, ob Ihnen ein höherer als der zugesprochene Erbteil zusteht und mache diesen gegebenfalls gegenüber dem Begünstigten geltend.