Die jährliche WEG-Versammlung steht an?
Sind Sie Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so biete ich Ihnen die Teilnahme an den regelmäßigen oder auch außerordentlichen Eigentümerversammlung(en) an, damit dort Ihre Stimme sachkundig und, nach vorheriger Absprache, nach Ihren Wünschen zum Tragen kommt.
Hinweis:
Im Regelfall ist die gleichzeitige Anweisenheit des Eigentümers und eines Bevollmächtigten in der Versammlung nicht zulässig. Dies ist indessen im Einzelfall anhand der Gemeinschaftsordnung zu überprüfen.
Sie sind mit Beschlüssen der WEG nicht einverstanden?
Wurden von der Eigentümerbereitschaft bereits Beschlüsse gefaßt, so überprüfe ich diese für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit. Sollten sich Beschlüsse als fehlerhaft erweisen, so lege ich für Sie die entsprechenden Rechtsmittel ein, damit sich aus den Beschlüsse für Sie keine nachteiligen Wirkungen ergeben.
Die WEG unterläßt notwendige Arbeiten?
Unterläßt die WEG notwendige Arbeiten, so dass es im schlimmsten Fall nicht nur zu Schäden am Gemeinschaftseigentum, sondern auch an Ihrem Privateigentum kommt, so berate ich Sie, wie Sie die notwendigen Maßnahmen gegenüber der WEG bzw. dem Hausverwalter ergreifen können, um Schäden zu vermeiden oder zumindest möglich gering zu halten.