Ihre Forderung ist bereits gerichtlich festgestellt, der Schuldner leistet aber immer noch nicht?
Ist Ihre Forderung bereits rechtskräftig tituliert (in der Regel durch ein Urteil oder durch einen Vollstreckungsbescheid), der Schuldner weigert sich aber immer noch zu zahlen oder seinen sonstigen Verplichtungen nachzukommen, so leite ich für Sie die erforderlichen Schritte in der Zwangsvollstreckung ein. Typischerweise sind dies:
- die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Beitreibung der Forderung
- die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit Sachpfändungen
- die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses
des Schuldners (früher Offenbarungseid)
- die Ausbringung der Pfändung von Bankkonten des Schuldners
- die Ausbringung der Pfändung von Arbeitseinkommen des Schuldners
- die Verwertung von Immobilienbesitz des Schuldners im Wege der
Zwangsversteigerung
- Einleitung der Räumungsvollstreckung bei Räumungsurteilen
- weitere, im Einzelfall zu prüfende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Realisierung
Ihrer Forderung