Sie hatten eine Unfall?

Im Falle eines Unfalls sind viele Details zu regeln. Sind Sie nicht schuld, so wollen Sie Ihren Schaden schnellstmöglich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt haben. Ich bin Ihnen dabei behilflich, den Schaden über ein Sachverständigengutachten in der Höhe festzustellen und den Schaden selbst, sowie seine Folgekosten (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Aufwandspauschalen, ect.) bei der gegnerischen Haptpflichtversicherung zu regulieren.

Ist der Unfall für Sie unverschuldet, ist dies für Sie kostenlos. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt meine Gebühren.

 

Haben Sie - ganz oder teilweise - Schuld an dem Unfall, so bin ich Ihnen dabei behilflich, den Verschuldensumfang festzustellen und den Schaden unter Berücksichtigung Ihres Verschuldensanteils, sowohl gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung, als auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, zu regulieren.

Sie haben einen "Strafzettel" bekommen?

Für den Fall, das Sie einen "Strafzettel" (im Beamtendeutsch Bußgeldbescheid) oder eine Anhörung wegen eines solchen bekommen haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so überprüfe ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit und lege die geeigneten Rechtsmittel ein, um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen bzw. die Rechtsfolgen für Sie so gering wie möglich zu halten.

 

Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen?

Wird Ihnen, in der Regel von der Staatsanwaltschaft, eine Verkehrsstraftat (z.B. Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung, etc.) vorgeworfen, so vertreten ich Sie im laufenden Ermittlungsverfahren sowie erforderlichenfalls im darauffolgenden gerichtlichen Verfahren.