Sie brauchen einen Mietvertrag?

Das Miet- und Pachtrecht ist das sich am schnellsten verändernde Rechtsgebiet im BGB. Es vergeht keine Woche, in welcher der BGH (Bundesgerichtshof) nicht neue, zum Teil bahnbrechende Grundsatzentscheidungen fällt, die durchaus auch Positionen ändern, welche seit der Einführung des BGB zum 01.01.1900 als gesichert galten.

 

Einem Laien ist es praktisch unmöglich geworden, sich im Mietrecht wirklich auszukennen, gleich ob als Mieter oder Vermieter.

 

Ein Mietvertragsformular aus dem Schreibwarengeschäft ist sicherlich billiger als ein Vertrag vom Anwalt. Doch kann aufgrund der vorstehenden Problematik heute kaum ein Laie die Vordrucke, sofern sie überhaupt die aktuellen Rechtsprechung schon berücksichtigen, richtig ausfüllen. Die Folgen sind, gleich ob für Mieter oder Vermieter, Rechtsunsicherheit und schlimmstenfalls langwierige, kostenintensive und nervenaufreibende Prozesse. Ein auf Sie individuell zugeschnittener Mietvertrag, den ich gerne für Sie erstelle, vermeidet solche Probleme.

 

 

Sie möchten ein Miet- oder Pachtverhältnis beenden?

Ferner biete ich Ihnen Hilfe, wenn das bestehende Miet- oder Pachtverhältnis beendet werden soll. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Dabei ist auf eine Fülle von Formalien zu achten, die ich gerne für Sie übernehme.

 

Probleme mit der Nebenkostenabrechnung?

Ein weiterer, ständiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ich erstelle diese für Sie als Vermieter bzw. überprüfe für Sie als Mieter die von Ihrem Vermieter vorgelegte Nebenkostenabrechnung auf mögliche Fehler und/oder zu unrecht angesetzten Positionen.

 

 

 

Ihr Mieter zahlt nicht?

Sollte Ihr Mieter einmal nicht zahlen, so bin ich gerne bereit, den Ihnen zustehenden Miet- oder Pachtzins anzumahnen oder dann zu titulieren, um ihn im Wege der Zwangsvollstreckung dann beitreiben zu können.

 

Sollte sich der Mieter dauerhaft weigern oder außer Stande sein, die Miete zu zahlen, so steht Ihnen das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Dieses übe ich gerne für Sie aus und unterstütze sie erforderlichenfalls im darauffolgendem Räumungsprozeß, damit die Wohnung wieder ertragbringend neu vermietet werden kann.